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BSG, 12.12.1979 - 1 RA 5/79 |
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Ausschluß der Beamten und beamtengleich versorgten Bediensteten aus dem Kreise der Versicherten, die Leistungen zur Rehabilitation beantragen können - Verfassungsmäßigkeit
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Verfassungsmäßigkeit - Ausschluß eines Beamten - Versorgung nach beamtenrechtlichen Vorschriften
Verfahrensgang
- SG Braunschweig, 29.11.1978 - S 9 An 146/77
- BSG, 12.12.1979 - 1 RA 5/79
Wird zitiert von ... (5)
- BSG, 11.08.1983 - 1 RA 5/83
Gewährung medizinischer Leistungen
So hat der erkennende Senat in seinem Urteil vom 12. Dezember 1979 (BSG SozR 2200 § 1236 Nr 21 S 44 f) ausgesprochen, die Unterscheidung hinsichtlich der Versicherteneigenschaft zwischen Versicherten, die bezüglich medizinischer Maßnahmen zur Rehabilitation nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen gegen ihren Arbeitgeber Anspruch auf Versorgung hätten, einerseits und Versicherten, die nicht über solche Ansprüche verfügten, andererseits verstoße selbst unter Berücksichtigung dessen, daß den ersteren Versicherten nach den Beihilfevorschriften des Bundes nur 50 bis höchstens 70 vH der beihilfefähigen Aufwendungen eines Kur- oder Sanatoriumsaufenthaltes erstattet würden, nicht gegen den allgemeinen Gleichheitssatz.Zur Frage eines möglichen Widerspruches der Vorschrift zu Art 3 Abs 1 GG hat das BVerfG - wie zuvor schon der erkennende Senat (vgl BSG SozR 2200 § 1236 Nr 21 S 44) - ausgeführt, der Beamte, auch wenn er - gemessen an den Leistungen der Rentenversicherungsträger - nur beschränktere Ersatzansprüche bei Aufwendungen für Kuren erhalte, unterscheide sich von anderen Versicherten dadurch, daß er Anspruch auf Dienst- und Versorgungsbezüge habe, die nach dem Grundsatz der Alimentation bemessen seien.
- BSG, 10.06.1980 - 11 RA 110/79
Verfassungsmäßigkeit des § 13 Abs. 1a Satz 3 AVG
Der Ausschluß von Versicherten mit Anspruch auf Versorgung nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen ist nicht verfassungswidrig, wie der Senat mit Urteil vom 31. Januar 1980 - 11 RA 6/79 - im Anschluß an eine Entscheidung des 1. Senats vom 12. Dezember 1979 - 1 RA 5/79 - bereits ausgeführt hat. - BSG, 15.11.1983 - 1 RA 33/83
Freie Arztwahl und Wahl der Rehabilitationseinrichtung - Übergangsggeld bei …
Das bedeutet, daß die Klägerin gegen die Beklagte auf eine Drogenentwöhnung der in den Vorinstanzen noch uneingeschränkt eingeklagten Art keinen Anspruch haben konnte; ihr Anspruch gegen die Beklagte beschränkte sich insoweit i.S. von § 39 Abs.. 1 SGB I auf die Ausübung pflichtgemäßen, fehlerfreien Ermessens (vgl. dazu den erkennenden Senat z.B. in SozR 2200 § 1236 Nr. 21 und die hierzu bestätigende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts - BverfG - vom 9. Februar 1983 - 1 BvR 257/80 -). - LSG Hessen, 27.06.1989 - L 12 An 1054/87 Das Bundessozialgericht hat sich in seinen Urteilen durchgängig lediglich mit der Frage des Ausschlusses bei einer medizinischen Rehabilitationsmaßnahme beschäftigt (BSG Urteile vom 12. Dezember 1979 - 1 RA 5/79; 31. Januar 1980 - 11 RA 6/79; 10. Juni 1980 - 11 RA 110/79; 11. August 1983 - 1 RA 5/83, jeweils m.w.N.).
- BSG, 31.01.1980 - 11 RA 6/79
Ausschluß der Beamten von Rehabilitationsleistungen und GG
AVG § 13 Abs. 1a S 3 verstößt nicht gegen die GG Art. 3, 14 und 20 (vgl BSG vom 1979-12-12 1 RA 5/79).